Ihr Spezialist für Verkehrsunfälle in Rostock
Die Kfz-Haftpflichtversicherer haben großes Interesse daran, eine anwaltliche Vertretung der geschädigten Person im Rahmen der Unfallschadensregulierung zu verhindern: Wer nicht weiß, was ein sog. Haushaltsführungsschaden oder wie hoch eine angemessene Auslagenpauschale ist, kann und wird dergleichen auch nicht geltend machen. Die Versicherer sind jedoch nur verpflichtet, die tatsächlich geltend gemachten Ansprüche Geschädigter, soweit berechtigt, zu erfüllen. Verhandeln Sie nicht selbst mit den spezialisierten Sachbearbeitern der gegnerischen Versicherung. Holen Sie sich einen Spezialisten für Verkehrsrecht an Ihre Seite. Solange der Unfallgegner auch nur eine Teilschuld an
dem Unfall hat, muss dessen Versicherung Ihre Rechtsanwaltskosten tragen.
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Berechtigte Forderungen geltend machen
In Ihrem Interesse gilt: Machen Sie einen Unfallschaden niemals ohne anwaltliche Hilfe gegenüber einer Haftpflichtversicherung geltend. Man wird versuchen, an Ihnen zu sparen und von Ihnen getätigte Angaben zum Unfallhergang gegen Sie zu verwenden. Konsultieren Sie mich daher möglichst noch am Unfalltag! In einem ersten, kostenlosen Informationsgespräch berate ich Sie dazu, wie hoch voraussichtlich die Kosten für die außergerichtliche anwaltliche Tätigkeit sind und ob die gegnerische Haftpflichtversicherung diese trägt. Rechtsanwaltskosten sind eine Schadensposition, die in jedem Fall von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners, der den Unfall zumindest mitverursacht haben muss, zu erstatten sind. Mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung sind Sie ohnehin auf der sicheren Seite.
Kontakt
Rechtsanwalt Thomas Behrendt
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