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Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht in Rostock

Mehr als 20 Jahre Praxis und langjährige Spezialisierung im Straßenverkehrsrecht, insbesondere im Verkehrsstraf- und Bußgeldrecht inklusive Fahrverbot und Fahrerlaubnisentziehung und der Unfallschadenregulierung.

Kontaktieren Sie mich gern, bevor Sie sich selbst an Ermittlungsbehörden oder Versicherer wenden.
Kurzfristige Besprechungstermine sind garantiert!

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  • Ehrliche Beratung

Bürozeiten: Mo. – Fr. 9 – 17 Uhr

Direkter Kontakt zum Anwalt:

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Fundierte Rechtsberatung beim Entzug der Fahrerlaubnis

Rechtsanwalt  behrendt wellen rostock

In der Praxis von erheblicher Bedeutung sind auch immer wieder fahrerlaubnisrechtliche
Konsequenzen
, die vermeintlich harmlos beginnen: Nach einer Feier wird das Auto stehen gelassen
und der Heimweg mit dem Fahrrad angetreten. Schon bei einer ersten Auffälligkeit mit mindestens
1,6 Promille wird die Verwaltungsbehörde nach Verurteilung wegen einer Trunkenheitsfahrt
Eignungszweifel zum Führen von Kraftfahrzeugen bekunden und den Betroffenen auffordern, diese
Eignungszweifel durch Vorlage eines positiven MPU-Gutachtens („Idiotentest“) zu beseitigen. Ergibt
sich ein negatives MPU-Gutachten, wird ggf. auch die PKW-Fahrerlaubnis entzogen, obschon niemals
ein PKW unter Alkoholeinfluss geführt wurde. Das Strafgericht selbst kann in diesen Fällen die
Fahrerlaubnis zwar nicht entziehen, nach Abschluss des Strafverfahrens sehr wohl aber die
Fahrerlaubnisbehörde.

Ihnen droht der Entzug der Fahrerlaubnis? Bitte rufen Sie gern an!
Tel.: 0381 - 377 932 0

Ich setze mich für den Erhalt Ihrer Fahrerlaubnis ein

Maßnahmen zum Erhalt der Fahrerlaubnis sollten in diesen Fällen also bereits im Strafverfahren
eingeleitet werden. Sofern Sie einen Anhörungsbogen zur beabsichtigten Entziehung der
Fahrerlaubnis
oder bspw. von Ihrer Begutachtungsstelle ein negatives Gutachten erhalten haben,
empfiehlt es sich dringlich, vor weiteren Maßnahmen Rechtsrat durch einen Fachanwalt für
Verkehrsrecht
in Anspruch zu nehmen. Insbesondere wird er Sie dazu beraten, ob es sinnvoll ist, ein
negatives Gutachten an die Behörde weiter zu leiten. Außerdem wird gemeinsam ein Weg erarbeitet,
der ggf. möglichst zeitnah zu einer Wiedererteilung der Fahrerlaubnis führt.

Kontakt

Rechtsanwalt Thomas Behrendt
Patriotischer Weg 117
18057 Rostock

Tel.: 0381 - 377 932 0
E-Mail: info@verkehrsrecht-rostock.com
Fax: 03813779322

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