Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht in Rostock
Mehr als 20 Jahre Praxis und langjährige Spezialisierung im Straßenverkehrsrecht, insbesondere im Verkehrsstraf- und Bußgeldrecht inklusive Fahrverbot und Fahrerlaubnisentziehung und der Unfallschadenregulierung.
Kontaktieren Sie mich gern, bevor Sie sich selbst an Ermittlungsbehörden oder Versicherer wenden.
Kurzfristige Besprechungstermine sind garantiert!
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Wer darf sich Fachanwalt nennen?
Die Bezeichnung Fachanwalt ist ein von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehener Titel. Voraussetzung ist der Nachweis besonderer Kenntnisse und Erfahrungen auf einem bestimmten Rechtsgebiet. Alle Bestimmungen zum Erwerb und Führen des Fachanwaltstitels sind in der Bundesrepublik Deutschland in der Fachanwaltsordnung (FAO) geregelt. Kommen Sie bei Fragen gerne auf mich zu – Ihrem Spezialisten für Verkehrsrecht Thomas Behrendt in Rostock.
Aktuelle Urteile
OLG Rostock: Nutzung einer Blitzer-App während der Fahrt verboten
In einer Entscheidung vom 22.02.2017 hat das Oberlandesgericht (OLG) Rostock entschieden, dass das betriebsbereite Mitsichführen eines Smartphones mit installierter und aufgerufener Blitzer-App („blitzer.de“) ordnungswidrig ist. Im Rahmen einer Verkehrsüberwachungsmaßnahme hatte ein Polizeibeamter das auf dem Armaturenbrett befestigte Smartphone des Betroffenen und insbesondere „programmtypische Symbole“ auf dem Bildschirm des Mobiltelefons bemerkt. Der Betroffene wurde zu einem Bußgeld von 75 € verurteilt (OLG Rostock, Beschluss vom 22.02.2017, Az. 21 Ss OWi 38/17 (Z)).
Die Entscheidung im Volltext zum Nachlesen: https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/KORE235782017
Bundesgerichtshof: Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen
Der Bundesgerichtshof hatte in seinem Urteil vom 15.05.2018 (Az. VI ZR 233/17) darüber zu entscheiden, ob die Videoaufnahme eines Unfallbeteiligten im Rahmen der Beweiswürdigung zu berücksichtigen sei, die dieser mithilfe einer Kamera auf dem Armaturenbrett gefertigt hatte. Der Bundesgerichtshof hat zwar einerseits festgestellt, dass die die permanente und anlasslose Aufzeichnung des Verkehrsgeschehens aus dem Auto heraus mit den datenschutzrechtlichen Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes nicht vereinbar sei. ABER: Die Verwertung von sog. Dashcam-Aufzeichnungen, die ein Unfallbeteiligter vom Unfallgeschehen gefertigt hat, können aber dennoch als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess zulässig sein.
Die Entscheidung im Volltext zum Nachlesen: https://openjur.de/u/2121277.html
OLG Zweibrücken: Fehler bei der StVO-Reform 2020 – Bußgelder dennoch zulässig
Im Zusammenhang mit der Reform der Straßenverkehrsordnung sind die im Jahre 2020 geänderten und im Bereich der Fahrverbote erheblich verschärften Regeln im Straßenverkehr nicht in Kraft getreten, weil im Gesetzgebungsverfahren unter anderem das Zitiergebot aus Art. 80 Abs. 1 Satz 3 des Grundgesetzes nicht hinreichend beachtet wurden. Nach Auffassung des Pfälzischen Oberlandesgerichts gelten allerdings stattdessen die bisherigen Regelungen fort, sodass Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Bußgeldern in der bisherigen Höhe nach alter Rechtslage zu ahnden seien (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 05.11.2020, Az. 1 OWi 2 Ss Rs 124/20).
Die Entscheidung im Volltext zum Nachlesen: https://openjur.de/u/2309784.html
OLG Köln: Mobiltelefon zwischen Ohr und Schulter festgeklemmt – Handyverstoß?
Die Betroffene war wegen einer Geschwindigkeitsübertretung „geblitzt“ worden. Auf dem Messfoto war außerdem erkennbar, dass ein Gegenstand zwischen Schulter und Ohr eingeklemmt war. Die Betroffene räumte vor Gericht ein, telefoniert zu haben, bestritt jedoch, dass Telefon im Sinne der gesetzlichen Regelung „gehalten“ zu haben. Das Oberlandesgericht Köln bestätigte die Verurteilung
der Betroffenen wegen eines Verstoßes gegen § 23 Abs. 1a StVO aber dennoch, weil ein Gegenstand wie ein Mobiltelefon auch ohne Hände gehalten werden könne, eben durch das Festklemmen zwischen Schulter und Kopf (OLG Köln, Beschluss vom 04.12.2020, Az. 1 RBs 347/20).
Die Entscheidung im Volltext zum Nachlesen: https://openjur.de/u/2310403.html
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